„Sie verfügen offenbar über keine forensische Qualifikation. Mit welcher Berechtigung stellen Sie einen Obduktionsbericht oder ein DNA-Gutachten infrage?“
Ein Gutachten zu schreiben und eines zu lesen sind zweierlei. Wir verfassen kein neues Gutachten und deuten nichts neu. Wir tun nur eines: die Befunde, die der Sachverständige in seinem Gutachten festgehalten hat, unverändert wiederzugeben und die Stellen zu zeigen, an denen sich die Dokumente der Akte widersprechen. Um zu erkennen, dass zwei amtliche Dokumente nicht übereinstimmen, braucht es keine Zulassung, sondern eine aufmerksame Lektüre.