Jene Nacht in Marmaris: Mehmet Çetin

Schluss

Dieses ganze Buch hindurch wurde nach der Antwort auf eine einzige Frage gesucht: Starb Mehmet Çetin so, wie es die offizielle Darstellung sagt? Führt man die kriminaltechnischen Berichte und die Obduktionsberichte, die Tatortuntersuchungsprotokolle, die Kleidungsuntersuchungen, die Kameraaufzeichnungen und die Aussagen der Personenschützer in der Akte zusammen, so rufen sie alle ein und dieselbe Wahrheit heraus: Die vom Gericht angenommene Behauptung — „Mehmet Çetin wurde in der Villa Nr. 1782, mit den 5,56-mm-Waffen der Soldaten, während des Gefechts getötet" — wird von eben den Dokumenten in der Gerichtsakte widerlegt. Wenn eine Behauptung so viele Aspekte aufweist, die dem gewöhnlichen Lauf des Lebens und der materiellen Wahrheit widersprechen, ist es leider nicht möglich, diese Behauptung rational, rechtlich und wissenschaftlich zu akzeptieren.

Erstens: wo das Blut ist. Hinter der Villa Nr. 1782, auf ihrem Balkon, vor ihr und in ihr — dort, wo das Gefecht mit den Soldaten stattfand — gibt es nicht eine einzige Mehmet Çetin zuzuordnende Blutspur. Demgegenüber wurde das Blut, das dieselbe genotypische Eigenschaft wie das Blut auf Mehmet Çetins eigener Kleidung trägt und das deshalb als ihm zugehörig bewertet wird, hinter der Villa Nr. 1751 gefunden — einer Villa, zu der die Soldaten in jener Nacht nie gingen und die mit dem Gefecht nichts zu tun hatte. Auf diese Villa — deren Tür aufgebrochen und deren Inneres in Unordnung war — ist das Gericht leider in keinem Verfahrensstadium eingegangen. Dass der Ort, an dem sich kein Blut Çetins fand, als Tatort anerkannt, der Ort hingegen, an dem sich überall Çetins Blut fand, vollständig ignoriert wird, lässt einem die Frage aufkommen, ob es da eine andere Geschichte gibt, die verborgen werden soll.

Zweitens: das aus einer nicht vorhandenen Wunde entnommene Geschoss. Die Verurteilung wurde auf ein Geschoss gestützt, von dem es heißt, es sei in Çetins linkes Knie eingedrungen, und von dem angegeben wird, es sei aus dem Gewehr des Angeklagten Şükrü Seymen abgefeuert worden. Doch diese Wunde findet sich nicht im allgemeinen rechtsmedizinischen Untersuchungsbericht, der unmittelbar nach dem Vorfall erstellt wurde, nicht im Protokoll der Leichenschau und nicht auf den Tatortaufnahmen; laut dem Bericht des İzmir Kriminal Polis Laboratuvarı findet sich am linken Bein von Çetins Hose nicht einmal ein Loch. Aus einer nicht vorhandenen Wunde wurde ein Geschoss „entnommen", dieses Geschoss einem Angeklagten zugeschrieben und darauf das Urteil gestützt. Kann die Grundlage einer Verurteilung eine erfundene Wunde sein, von der sich im übrigen Akteninhalt keinerlei Spur findet?

Drittens: die Waffe, von der die Wunden nicht erzählen. Laut den Tatortberichten verschossen alle Waffen, die die Soldaten in jener Nacht verwendeten, Geschosse im Kaliber 5,56 mm, und es wurde keine Pistole eingesetzt. Doch die Löcher an Çetins Körper und Kleidung — mit Abmessungen von 0,8 cm, 1 cm, 2 cm, ja sogar 7 × 4 cm — erzählten eine andere Geschichte. Nach rechtsmedizinischen Quellen müsste bei einem Schuss aus großer Entfernung das Einschussloch nicht größer, sondern kleiner als das Kaliber des Geschosses sein. Doch die an Çetins Körper festgestellten Maße deuten wahrscheinlich auf Pistolen im Kaliber 9 mm hin, über die die Soldaten zu jener Zeit nicht verfügten. Überdies zeigt die Kleidungsuntersuchung, dass Çetin in den Rücken angeschossen wurde und die Geschosse in seinem Körper blieben. Gleichwohl wurden diese Geschosse bei der Obduktion nicht entnommen und untersucht. Warum wurden die Geschosse, die unmittelbar auf den Täter gewiesen hätten, im Ermittlungs- und im Hauptverfahren nicht untersucht?

Viertens: drei Todesgeschichten in zwölf Tagen. Die anderen Personenschützer, Mehmet Çetins Arbeitskollegen, schildern innerhalb von zwölf Tagen auf drei verschiedene Weisen, wie Çetin starb. Am 16. Juli sagt İrfan Paksoy, Çetin sei von Personen, die Stunden vor den Soldaten mit dem Hubschrauber kamen, hinter der Villa Nr. 1782 angeschossen worden. Am 18. Juli hält das gemeinsame Protokoll der Personenschützer fest, ein Soldat habe mit den Worten „Du schießt also auf einen Soldaten?" aus nächster Nähe zwei Schüsse abgegeben. Am 28. Juli erklärt der Leiter des Personenschutzes Murat Bayrak in seiner Aussage bei der Staatsanwaltschaft, Çetin sei auf dem Balkon, während des Gefechts, aus der Ferne angeschossen worden. Das Gericht legt, ohne dem Widerspruch zwischen diesen Geschichten irgendeine Beachtung zu schenken, unmittelbar die letzte zugrunde. Wie kann ein einziger Tod, aus dem Mund derselben Zeugen, an drei verschiedenen Orten und auf drei verschiedene Weisen geschehen? Und die 00:00–00:30 Uhr, die Paksoy — der von sich sagt, er sei der „einzige Augenzeuge" des Vorfalls — als Todeszeitpunkt angab, stehen im Widerspruch zu den Aussagen, die zeigen, dass Çetin gegen 03:00 Uhr noch am Leben war, sowie zu den Live-Übertragungsbildern Erdoğans aus eben jenen Stunden — eine weitere Dimension des Widerspruchs in diesen Geschichten.

Keiner dieser Befunde ist eine zu Verteidigungszwecken vorgebrachte Behauptung. Dass das Blut in der Villa Nr. 1751 lag, hat der Staat selbst festgestellt; dass sich in der Hose kein Loch fand, hat er selbst geschrieben; dass die Wunden nicht zu 5,56 mm passen, hat er selbst gemessen — mit seinen eigenen kriminaltechnischen Laboren und Tatortuntersuchungsteams. Nimmt man zu alldem noch die Ablehnung der Anträge auf einen Augenschein am Tatort, die spät oder gar nicht angeforderten Kameraaufzeichnungen, die Funkgeräte, von denen eines Mehmet Çetin gehörte und die dennoch nicht gefunden werden konnten, sowie die unbekannte Person hinzu, die für Çetin den Notruf 112 anrief und sagte „ich bin kein Polizist" und deren Name nicht einmal auf der Dienstliste jener Nacht erscheint, so steht da eine nicht abgeschlossene Ermittlung.

Betrachtet man die gesamte Akte objektiv, so tritt in Wahrheit eine einzige Frage hervor: Wenn Mehmet Çetin nicht in der Villa Nr. 1782, in der das Gefecht stattfand, sondern hinter der Villa Nr. 1751, zu der die Soldaten nie gingen; nicht mit den 5,56-mm-Gewehren der Soldaten, sondern mit Waffen, die breitere Wunden reißen; nicht in einem von vorn geführten Gefecht, sondern in den Rücken angeschossen wurde — wer hat ihn dann erschossen, und warum? Das Einzige, was dieses Buch mit Dokumenten zeigen konnte, ist, dass die offizielle Darstellung keine dieser Fragen beantwortet; mehr noch, dass sie alle in der Akte vorhandenen Beweise, die diese Frage beantworten könnten, ignoriert hat. Das Gericht hat sich geweigert, die Geschosse, die Aufzeichnungen und die Zeugen zu sehen, die diese Frage beantworten könnten.

Im Lichte all dieser Würdigung lässt sich ohne Weiteres sagen: Wohin das Buch gelangt, ist kein Urteil, sondern eine Forderung. Dass das Verfahren im Lichte der hier aufgeführten Widersprüche wiederaufgenommen wird, ist eine rechtliche, gewissensmäßige und moralische Notwendigkeit. Dies umfasst einen erneuten Augenschein am Tatort unter Beteiligung auch der Angeklagten, die Untersuchung der augenscheinlich unterdrückten Kameraaufzeichnungen durch unabhängige Sachverständige, die Aufklärung der verdächtigen 112-Aufzeichnungen und der verschwundenen Funkgeräte sowie erforderlichenfalls die erneute Untersuchung des Leichnams Mehmet Çetins — mit Zustimmung seiner Familie — durch ein unabhängiges rechtsmedizinisches Gremium. Die ausführliche Grundlage für jeden der aufgeführten Punkte findet sich in den jeweiligen Kapiteln und in den im Belegverzeichnis aufgeführten Dokumenten.

Şehit Mehmet Çetin hat es verdient, dass seine wahren Täter gefunden werden; seine Familie aber hat es verdient, dass diese Akte, die mit der Aussage „er sei im Gefecht gefallen" geschlossen wurde, wirklich aufgeklärt wird.